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Flohmarkt-Tipps und und Flohmarkt-Tricks zum Verkauf auf dem Flohmarkt

Wer noch nie verkauft hat, kann ein paar Flohmarkt-tips und Flohmarkt-Tricks gut gebrauchen: - Flohmarkttisch: Ideal ist ein Tapeziertisch. Der ist leicht und gut im Auto zu verstauen. Da das auch der meistbenutzte Tisch ist, orientieren sich die meisten Flohmarktveranstalter bei der Platzvergabe an dieser Größe. Wer keinen Tapeziertisch hat, kann auch einen Biertisch nehmen. Der ist zwar unhandlicher und etwas kleiner, dafür kann man sich den oft kostenlos im Getränkemarkt ausleihen. Idealerweise wird der Tisch mit einer Tischdecke oder ähnlichem abgedeckt. Das macht einen schöneren Eindruck. - Achtung: Je größer der Stand, desto höher in der Regel auch die Standgebühr. Stellen Sie nicht alles wahllos auf den Boden, sondern ordnen Sie das ganze so an, dass Sie möglichst wenig Platz verbrauchen. Ein großer Stand ist darüber hinaus sehr unübersichtlich. Da kommt es dann schon mal vor, dass etwas ohne zu bezahlen den Besitzer wechselt. Ein Stand mit 4 Meter Fläche (Tapeziertisch + kleiner Kleiderständer oder Campingtisch) hat sich für die meisten Verkäufer als optimal erwiesen. Ist der Stand zu klein, haben Sie in der Regel nicht viel Ware dabei. Damit ist das Auswahl für Käufer dann oft zu gering, so dass Sie zu wenig verkaufen. - Bei einigen Veranstaltern gibt es Sonderpreise für Kinder oder Schüler. Daher ist es oft sinnvoll, den Kindern einen eigenen Stand neben dem Standplatz der Eltern zu gönnen. Dafür reicht ein kleiner Tisch (z.B. Campingtisch). Für Kinder wird auch oft einfach nur eine Decke am Boden ausgebreitet. - Sonnencreme, Stühle, Sonnenschirm können notwendig sein. Bei manchen Flohmärkten sind Pavillions erlaubt. Bei Sonnenschirmen auf die richtige Befestigung achten. So mancher Sonnenschirm hat schon das eigene oder Nachbars Auto ruiniert, nachdem er beim ersten Windstoß umgefallen ist. - Wenn mit dem Tisch bereits tapeziert wurde, bitte unbedingt eine Plane oder ähnliches unterlegen. Es reichen bereits kleine Mengen an Flüssigkeit um den Tapetenkleister wieder zum Quellen zu bringen. Eine echte Sauerei! - Kleiderständer helfen die besseren Teile übersichtlich zu präsentieren. - Bauen Sie den Flohmarkt-Stand ruhig schon mal zu Hause auf, damit Sie etwas Routine bekommen. - Müll bleibt Müll. Überlegen Sie, warum ein Kunde die von Ihnen verkauften Gegenstände kaufen sollte. Mein Lieblingsbeispiel ist die alte Kaffeetasse, die es einmal als Werbegeschenk gegeben hat und die schon eine ausgeschlagene Ecke hat. Wer bitte soll so etwas kaufen? - Und nochmal Flohmarkt-Müll. Bei den meisten Veranstaltern sind keine oder nur sehr geringe Kosten für die Müllentsorgung im Preis einkalkuliert. Hier gilt: Jeder anfallende Müll muß auch wieder mitgenommen und zu Hause entsorgt werden. Das sorgt einerseits dafür, dass die Stand- preise niedrig bleiben, auf der anderen Seite aber auch dafür, dass der Müll besser getrennt wird, als es über einen Restmüllcontainer möglich wäre. Denken Sie daran eine Kiste oder einen Sack für Ihren Flohmarkt-Müll wieder mitzunehmen! - Flohmarkt-Sortiment. Richten Sie Ihr Flohmarktsortiment nach der Saison. Es ist kaum anzunehmen, dass jemand im Hochsommer eine Skiausrüstung kauft, dagegen finden T-Shirts im Winter eher weniger Beachtung. - Das schlagende Flohmarkt-Verkaufsargument: Sauberkeit! Machen Sie die Sachen, die Sie verkaufen möchten vorher sauber. Für ordentliche Gegenstände finden sich mehr Flohmarkt-Interessenten als für dreckige und ordentliche Gegenstände erzielen bessere Preise als dreckige. - Preislisten und Preisauszeichnungen mögen viele Kunden nicht. Deshalb lieber die Preise aus dem Bauch raus machen. Wer überhaupt keine Idee hat, kann sich vorher z.B. bei Onlineauktionen schlau machen, was ein Teil in etwa Wert ist. Mit etwas Erfahrung sieht man dann auch, wer mehr zu zahlen bereit ist und mit wem sich das Gespräch überhaupt nicht lohnt. - Die Preise nicht zu früh senken. Gerade früh morgens sind sogenannte Aufkäufer unterwegs. Das sind Flohmarkt-Händler, die versuchen bestimmte Gegenstände sehr günstig zu kaufen, um sie dann selbst wieder deutlich teurer zu verkaufen. Allerdings: Feilschen gehört dazu. Solange sich das im Rahmen bewegt ist das völlig in Ordnung. - Nochmal Preise. Alle Artikel sind in der Regel gebraucht oder zumindest schon älter. Das heißt, Sie werden keinesfalls den Originalpreis dafür erzielen. Sätze wie “ich habe selbst aber schon soviel dafür bezahlt” sind daher völlig fehl am Platz. Ausnahme: Das Gerät ist neu oder neuwertig und immer noch in der gleichen Form im Handel erhältlich. Dann kann es sich schon lohnen dem Käufer zu sagen wieviel das Gerät im Moment im Laden kostet. Der Flohmarktpreis richtet sich eher danach, wie dringend Sie das Teil los werden wollen. - Manchmal möchte ein Kunde eine Quittung. Als privater Verkäufer sind Sie nicht dazu verpflichtet eine Quittung auszustellen. Wenn es sich um einen Kunden handelt, der für sein Unternehmen etwas kauft, kann er selbst einen sogenannten Ersatzbeleg für das Finanzamt ausfüllen. Damit haben Sie nichts zu tun. Allerdings: Der Flohmarkt-Veranstalter sollte Ihnen schon eine Quittung ausstellen. Meiden Sie Flohmärkte bei denen der Veranstalter keine Quittung ausstellt. - Teure Gegenstände! Oft wechseln teure Elektrogeräte, Spielekonsolen oder Handys auf dem Flohmarkt den Besitzer. Hier geht der Käufer ein gewisses Risiko ein, dass die Gegenstände nicht oder nicht vollständig funktionieren. Eine Möglichkeit sich abzusichern ist z.B. der Austausch von Adressen. In solchen Fällen ist auch das Ausstellen einer Quittung okay. Allerdings sollten Sie dann darauf achten, dass auf der Quittung klar steht, dass es sich um einen Verkauf von Privat ohne Gewährleistung handelt. Achten Sie auch darauf evtl. Seriennummern zu notieren! - Gewährleistung! Bei einem Verkauf von privat gilt nicht die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Hier kann sich der Käufer nur auf die vom Verkäufer getroffenen Aussagen verlassen. Sind die Aussagen allerdings falsch, haftet der Verkäufer für die getroffenen Aussagen! Daher: verkaufen Sie nur einwandfreie Ware oder bringen Sie bei den Geräten die nicht voll funktionstüchtig sind einen Aufkleber an, auf dem steht, was nicht in Ordnung ist. Gut geeignet ist dafür Malerkreppband. Das lässt sich gut beschriften und leicht wieder ablösen. - Wechselgeld und Tüten. Was hilft Ihnen der zahlungsfreudigste Kunde, wenn Sie den Schein den er dabei hat nicht wechseln können? Deshalb an ausreichend Wechselgeld denken. Außerdem muß Ihr Kunde die Ware auch nach Hause transportieren. Wenn Sie zu Hause viele Tüten haben, nehmen Sie reichlich davon mit. Als Käufer denken Sie bitte daran Kleingeld mitzunehmen. Ein 100 Euro-Schein kann bereits oft nicht mehr gewechselt werden. 200 Euro oder 500 Euro werden als Flohmarkt-Geld mit Sicherheit nicht akzeptiert und selbst Veranstalter akzeptieren/wechseln Scheine in dieser Größenordnung oft nicht. - Wenn das Flohmarktwetter nicht ganz so gut ist, haben sich günstige Malerplanen aus dem Baumarkt bewährt. Damit ist ein Tisch schnell abgedeckt. Die Plane hält in der Regel kurze Regengüsse gut aus. Auf einigen Märkten sind außerdem Pavillions (evtl. gegen Aufpreis) erlaubt. Wer öfter auf den Flohmarkt geht, sollte über die Anschaffung eines Flohmarkt-Pavillions nachdenken. Außerdem leistet er im Sommer auch gute Dienste als Schattenspender. Aber denken Sie an die Befestigung (Wind!). Ein Scheren-Pavillion (oder auch Falt-Pavillion) ist zwar praktisch, aber meistens sehr instabil, inbesondere bei Wind. Bei den oft als Partyzelt angebotenen Pavillions sollten Sie darauf achten, dass die Verbindungsteile aus Metall sind. Das macht das ganze zwar teurer und unhandlicher, aber die robuste Ausführung hält in der Regel Jahre. Ich kann es aber nicht oft genug wiederholen: Denken Sie an die Befestigung! Eine Windböe kann Ihnen ganz schön Ärger bereiten. - Bloß nicht! MP3-Player in den Ohren und am Handy spielen. Viele Kunden möchten Sie dabei nicht stören und gehen einfach weiter. Sie ruinieren sich damit selbst so manchen Verkauf. Lieber eine kleine Unterhaltung mit Standnachbarn führen wenn´s mal langweilig wird. Diese Unterhaltung aber bitte sofort unterbrechen wenn Sie merken, dass ein Kunde Interesse an Ihren Waren hat. - Diebstahl. Auch das passiert auf einem Flohmarkt wie überall auf der Welt. Wertvolle Gegenstände sollten Sie möglichst so platzieren, dass Sie sie immer im Blick haben. Ich selbst platziere die wertvollen Artikel eher hinten in der Mitte des Standes. Manchmal gibt es die Möglichkeit hochwertige Dinge hinter dem Stand zu platzieren (z.B. auf einem Mäuerchen). Das hat sich bewährt, allerdings nur, wenn niemand von der anderen Seite herankommt (z.B. am Steincenter in Freising auf den vorhandenen Podesten). - Geldtaschen. Bewährt haben sich neben den professionellen Geldkassetten vor allem Bauchtaschen. - Bitte nicht: Bei verschiedenen Internet-Auktionen werden immer wieder Flohmarkt-Restposten für den Verkauf auf Flohmärkten angeboten getreu dem Motto: 100 Teile für nur 9,90 Euro zzgl. Versand. Lassen Sie da bloß die Finger davon! A) Wenn Sie Ware ankaufen um sie wieder zu verkaufen, handeln Sie gewerblich (mit Gewinnerzielungsabsicht). D.h. Sie brauchen einen entsprechenden Gewerbeschein und müssen die Gewinne versteuern. B) Mit Gewerbeschein dürfen Sie auf vielen Flohmärkten nicht mehr verkaufen. C) Wenn der Gewinn so gut ist, warum verkauft der Händler das nicht selbst auf dem Flohmarkt, sondern will Ihnen den großen Gewinn überlassen? Wir haben 3 solche Angebote für Sie ausprobiert. Vorneweg: Alle 3 Angebote hörten sich gut und seriös an. Den reinen Ramsch hatten wir schon vorher aussortiert. Trotzdem: Bei zwei von drei Angeboten war nichteinmal der Einkaufspreis wieder zu erzielen. Beim dritten Angebot entsprach der Verkaufswert der Waren immerhin in etwa dem Einkaufspreis. Aber: Ein Gewinn war damit nicht zu erzielen. Wenn Sie dann noch die Standgebühren abziehen, war auch dieser Verkauf ein reines Verlustgeschäft.Bevor Sie sich auf solche Dinger einlassen, fragen Sie lieber im Freundes- und Bekanntenkreis nach, ob nicht jemand Gegenstände hat, die er nicht mehr braucht, aber nicht selbst verkaufen will. - WICHTIG: GEBRAUCHTE COMPUTERSPIELE UND KONSOLENSPIELE. BITTE LESEN! Auszug aus einem Artikel der Fa. it-recht-kanzlei.de (mit freundlicher Genehmigung) Zitatbeginn: Nach § 12 II JuSchG müssen ab dem 01.04.2010 alle Computer- und Konsolenspiele (egal ob neu oder gebraucht) mit den „alten“ oder „neuen“ großen USK-Kennzeichen gekennzeichnet sein. Spiele, die keine Alterseinstufung (weder „altes“ noch „neues“ USK-Kennzeichen auf dem Datenträger oder der Umverpackung) von der USK besitzen, dürfen nur an Erwachsene (mindestens 18 Jahre) verkauft werden. Kindern und Jugendlichen dürfen diese Spiele gemäß § 12 III JuSchG nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld und/oder eine Abmahnung. Zitatende. Quelle: Auszug aus einem Online-Artikel der Fa. it-recht-kanzlei.de mit freundlicher Genehmigung Die vollständigen Informationen finden Sie auf der Internetseite der Fa. it-recht-kanzlei.de. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass damit ausschließlich Deutsche Freigaben gemeint sind. Soweit ausschließlich ausländische Altersangaben vorhanden sind, zählen diese wie FSK 18!

Ein paar Flohmarktideen von alten Hasen für Flohmarkt-Anfänger

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