ABMAHNUNGEN Obwohl es immer wieder durch die Presse geht, davor gewarnt wird und es mittlerweile eigenlich jeder gehört haben sollte, so greifen immer noch viele auf Bilder zu, die sie im Internet über Suchmaschinen gefunden haben. Nahezu alle dieser Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Das Sie zufällig das eine Bild erwischen, das nicht geschützt ist - nun das wäre eher der Sechser im Lotto. Entsprechend oft hagelt es dann auch Abmahnungen und das mit hohen Kosten. Für eine einzige Abmahnung könnten Sie häufig ganz locker 200 Bilder legal kaufen. Für einzelne Bilder (und damit sind tatsächlich Cartoons gemeint) sind weit fünfstellige Summen fällig und das ist völlig rechtens. Wie leicht es ist, das man jemanden erwischt möchten wir hier mit unserem Flohmarktlogo zeigen: Dieses Bild - Fakir auf fliegendem Teppich mit Flohmarktware - wird regelmäßig von unserer Internetseite entwedet um es für eigene Projekte einzusetzen. Ganz klar, das finden wir nicht witzig und gehen daher auch dagegen vor. Aber wie finden wir diejenigen die sich hier kostenlos bedienen (oder besser gesagt = klauen)? Ein Rechtsklick mit der Maus auf das Bild und “An Google senden” auswählen. Und schon kommen die ersten Ergebnisse. Da sollten unsere Seiten als erstes angezeigt werden und idealerweise werden da nur unsere Seiten angezeigt. Oder die Seiten, die eine Lizenz haben. Wenn wir uns dann die Bildquelle anschauen, dann listet uns Google oft gleich noch mehr Seiten auf. Und das ist die einfachste Methode. BING macht das natürlich auch, zudem gibt es eigene Suchmaschinen dafür, ebenso spezialisierte Unternehmen. Wird ein Bild gefunden, dann rollt die Abmahnmaschinerie. Je länger das Bild verwendet wird, desto teurer wird das ganze. Und glauben Sie uns - wir haben unsere Bilder mit Sicherungsmerkmalen versehen, so dass der Herkunftsnachweis bis auf die einzelne Datei auf unseren Internetseiten zurückverfolgbar ist. Ja, aber… ich habe mein Bild doch legal von Pexels, Pixabay, Facebook oder Pinterest. Was hier richtig ist - Sie haben ihr Bild von diesen Seiten, bloß leider nicht legal. Die Unternehmen können Ihnen keine Nutzungsrechte einräumen, ganz einfach weil sie selbst nie welche besessen haben. Und wenn Sie sich die Lizenzbedingungen durchlesen, dann merken Sie eines: diese Unternehmen sehlen sich alle aus der Affäre. In den AGB´s heißt es nämlich ganz klar, daß Sie für die Prüfung verantwortlich sind und diese Unternehmen keine Haftung übernehmen. Tja, und ein böser Mensch nutzt das jetzt einfach schamlos aus. Und zwar so: Er lädt einfach seine Bilder von seiner Webseite unter falschem Namen und mit einem VPN auf eine dieser Datenbanken hoch und lässt die da so lange liegen, bis sie sich schön im Internet verbreitet hat. Dann informiert er unter richtigem Namen die entsprechende Bilddatenbank und lässt das Bild dort löschen. Ist schließlich sein gutes Recht. Danach kann er sich dran machen und jeden einzelnen Nutzer abmahnen, sowie Schadenersatz fordern. Die Seiten können die jeweiligen Nutzuer nicht einmal warnen, ganz einfach weil sie nicht wissen wer das Bild heruntergeladen hat. Lukratives Geschäft - für den Uploader! Und Sie sind ihm ganz einfach auf den Leim gegangen. Überall wo es etwas kostenlos gibt, sollten Sie hellhörig werden. Niemand hat etwas zu verschenken. Soweit Sie das Bild aber bei einer der bekannten Seiten kaufen, sieht das ganze etwas anders aus. Diese Unternehmen haben in der Regel in den AGB den Hinweis, daß man Ihnen im Falle einer Urheberrechtsverletzung beisteht und Ihre Kosten übernimmt. Lesen sollten Sie die Bedingungen trotzdem. Besonderheit: Adobe! Adobe bietet im Rahmen einer Mitgliedschaft kostenlose Downloads an. Aber Achtung: Bei Adobe verschwinden gelegentlich kostenlose Bilder aus dem Portfolio. Still und klammheimlich und tauchen auch nicht in der Übersicht lizensierter Produkte auf. Hier sind Sie dann wieder in der Beweispficht, müssen also regelmäßig prüfen ob die Lizenz noch gültig ist (betrifft vor allem - mal wieder - das kostenlose Angebot). Sie sehen - am besten kaufen Sie Ihre Bilder einzeln bei seriösen Bilddatenbanken - hier haben Sie die größtmögliche Sicherheit. Aber da war doch noch was… richtig - neuerdings gibt es ja KI-generierte Bilder. Lesen Sie dazu am besten jetzt unsere Hinweise zum Thema KI-generierte Bilder”.
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Dazu ein paar Fallbeispiele Unser Flohmarktlogo wird immer wieder missbraucht. Entweder direkt von unserer Homepage gestohlen oder (u.a.) via Google-Suche (siehe oben). Über kurz oder lang finden wir quasi alle und setzen Löschansprüche konsequent durch, überwiegend sogar international. Sei es über Seitenbetreiber, DMCA-Beschwerden oder zur Not gerichtlich. Dabei haben wir unsere Ansprüche sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU bereits entsprechend durchgesetzt. Facebook löscht innerhalb von Tagen, andere Seiten oft innerhalb von Stunden, die schnellsten Seitenbetreiber brauchen unter 60 Minuten. Und glauben Sie uns - die wissen ganz genau warum sie so schnell reagieren. Aber zurück zur Urheberrechtsverletzung und wenn wir jemand erwischen. 1. Auf der einen Seite haben wir diejenigen die dann sofort löschen und sich - meist ziemlich kleinlaut - entschuldigen. In diesem Fall ist mit uns quasi immer eine Einigung möglich. Meist bleibt es BEI UNS (und das ich wichtig!) bei einer strafbewährten Unterlassungserklärung nach dem Hamburger Modell und einer Berechnung eines einfachen Lizenzschadens. Je nach Häufigkeit der Nutzung, der Nutzungsdauer und in welchem Kontext die Nutzung erfolgte, sind die Kosten hier unterhalb von 500,- Euro (wurde unser Logo nicht kommerziell genutzt, liegen wir teilweise sogar sehr deutlich darunter). Da wir in diesem Fall auf die Einschaltung eines Anwalts verzichten ist die Sache oft innerhalb weniger Tage erledigt. Der Fairness halber sei gesagt, dass man sich am besten immer anwaltlich beraten lässt, wenn man bei einem Urheberrechtsverstoß erwischt wurde. Es gibt durchaus Unternehmen die Urheberrechtsverletzungen als Einnahmequelle erkannt haben. Übrigens: Die Abmahnung erfolgt sowieso. Wenn Ihnen diese dann unangemessen vorkommt oder die Kosten zu hoch erscheinen können sie immer noch Ihren eigenen Anwalt hinzuziehen. Sie haben noch nichts verloren oder bezahlt. In der Regel rät Ihnen ein Anwalt ab, mit der gegnerischen Seite in Kontakt zu treten (und da hat er auch recht! - siehe Punkt 3) und selbst zu verhandeln (er hat deutlich mehr Erfahrung als Sie). 2. Dann haben wir diejenigen die einfach nicht reagieren. Das ist nicht gerade intelligent und jeder Anwalt rät davon ab. Warum jeder Anwalt davon abrät? Auf der einen Seite kommen die Kosten für die Störerermittlung. Den Aufwand müssen Sie zahlen. Außerdem wird sich in diesem Fall ein Anwalt um die Verfolgung der Rechte kümmern. Das sind selbst im besten Fall noch über 100,- Euro für die Abmahnung durch den Anwalt. Der Schadenersatzanspruch bleibt natürlich trotzdem bestehen und kommt bei der Rechnung oben drauf. Meistens werden Sie dann auch noch den eigenen Anwalt hinzuziehen und sind dann schnell in einem hohen dreistelligen, manchmal bis vierstelligen Betrag. Es wird kaum vorkommen, dass der Rechteinhaber Sie einfach laufen lässt - selbst wenn Sie das Bild dann schnell löschen oder gleich Ihren ganzen Onlineaccount. Die Spuren sind verfolgbar, Ihr Provider hat sowieso entsprechende Daten und kann Ihren Rechtsverstoß meistens belegen, schon allein um sich zu schützen. Und wenn Ihr Rechteverstoß dann noch weiterhin bei Google oder anderen Suchmaschinen im Cache aufrufbar ist, wird nur die Nutzungsdauer länger und die Kosten damit höher. Nicht gut! 3. Am besten sind aber diejenigen die pampig und frech werden oder gar drohen. Dieser dritte Fall ist der dümmste. Das heißt es kommt a) zu einer Abmahnung mit den gegnerischen Anwaltskosten. Da wir uns jetzt vor Gericht befinden greift der vom Gesetzgeber festgesetzte Betrag von 1.000 Euro als Gegenstandswert nicht mehr. Meist wird hier von den Gerichten ein Streitwert von 6.000 Euro festgesetzt - pro Bild! Allein die gegnerischen Anwaltskosten sind also schon 6x so hoch. Die eigenen - AUCH! b) Die Kosten für die Störerermittlung greifen natürlich auch hier und kommen oben drauf. c) Wird der Schadenersatz nach Lizenzanalogie berechnet wird es nochmals teurer. Zudem erlauben die Gerichte in der Regel eine Verdoppelung des Betrages im Falle einer Urheberrechtsverletzung. d) Bis jetzt war es “NUR” teuer. Aber der Rechteinhaber hat noch ein ganz anderes Mittel um in Zukunft so etwas zu vermeiden. Er kann nämlich Strafanzeige stellen. Es sollte jedem bewusst sein, dass ein Urheberrechtsverstoß eine Straftat darstellt, dazu hier der Gesetzestext Stand 03/24. Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. Kurz zusammengefasst: Wenn Sie also eine Abmahnung erhalten (egal ob von uns oder von jemand anderem), Kopf in den Sand stecken hilft nicht, pampig werden erst recht nicht.Nehmen Sie die Abmahnung ernst und lassen Sie sich vom Anwalt beraten (das geht oft auch online). Eine sehr gute und umfassendere Erklärung zum Thema Urheberrechte bietet die Seite: Durch Anklicken des Links wird Urheberrecht.de in einer neuen Seite geöffnet. Und weil das ganze immer noch nicht genug ist (spätestens hier hören wir einige Stöhnen), haben wir noch Themen wir Abschöpfung des Gewinns, Vernichtung von Material usw., auch dazu finden Sie auf Urheberrecht.de einige Hinweise. Aber kommen wir zurück zu unserem Logo. Auf Grund der Vielzahl an Diebstählen unseres Logos haben wir am 09.03.2024 unser Logo mit einem Sperrvermerk versehen und die vorhandene Datei damit ersetzt. Gleichzeitig haben wir Google aufgefordert unser Logo im Google-Cache mit der aktualisierten Version zu ersetzen. Google hat das innerhalb von 24 Stunden umgesetzt. Für uns hat das zur Folge das wir im Pageranking von Google direkt gesunken sind und unsere Seite damit in den Suchergebnissen nach unten gerutscht ist. Während unser Logo vorher in den Top 30 Suchergebnissen war, ist es nunmehr überhaupt nicht mehr zu finden! Ein indirekter Schaden der uns durch die Schutzmaßnahme gegen Urheberrechtsverletzungen entstanden ist. Wir müssen unsere Webseite nun mit zusätzlichem Content füllen und durch regelmäßige Updates dafür sorgen, dass wir im Pagerank wieder steigen. Das bedeutet Zeitaufwand und Kosten für uns.
Oben haben wir unser Flohmarktlogo wie man es auf Google findet (bzw. bis zum 09.03.2024 gefunden hat). Google weist bereits ziemlich deutlich mit dem Satz “Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt” auf den Urheberrechtsschutz hin. Dazu gibt es von Google den Link “Weitere Infos”, hier wird ziemlich viel von Seiten Google erklärt. Ein “habe ich nicht gewusst” - ist eine dumme Ausrede.
Links haben wir beispielsweise eine Illustration für einen Flohmarkt. Dieses Bild findet sich auf Google wieder und liegt auf der Seite von Pixabay. Google weist bereits darauf hin, dass dieses Bild lizensierbar ist. Insofern muss jedem klar sein, dass es Bedingungen für eine Nutzung gibt.Welche das sind, steht dann auf derSeite von Pixabay.(Das Bild ist übrigens auch von uns.)
komm und mach mit
www.flohmarktfreunde.de